Demokraten unter sich

Den Liberalen unterscheidet vom Faschisten nur ein kleines Wort. Der Faschist fragt: "Wie regeln wir das?" Der Liberale läßt das Wörtchen 'wie' weg.

Der Anarchist beantwortet bloß die Frage des Faschisten mit: "Selbst!"
Der Bolschewist läßt die Mehrheit entscheiden, der Sozialist seine bevorzugte Sozialität, der Demokrat das Volk.
Der Monarchist läßt den Monarchen nach den hergebrachten Regeln fragen und der Theologe fragt Gott.

Und in Wirklichkeit trachten alle danach, ihren Machtbereich auszudehnen, um ihre eigenen Interessen besser durchzusetzen. Was sie allesamt nicht daran hindert, diejenigen, die darauf vertrauen, daß wenn jeder seine eigenen Sachen regelt, alles geregelt ist, was es zu regeln gibt, als Egoisten zu beschimpfen. Und so ist der Egoist der allein moralisch gerechtfertigte, während der Soziale bloß Tyrann ist.

Kommentar zu: Staatsschuld, Freiheitsfabrik Autor Stefan Blankertz

Dieser Ausflug ins Rechtsfach ist für mich nicht recht genießbar (bin ja verwöhnt hier :-)). Ich versuche es einmal in Worte zu fassen:

Die Bundesrepublik Deutschland (auf den DDR-Jargon "BRD" verzichte ich bewußt), mag ja manches sein, Rechtsnachfolgerin des Tausendjährigen Reiches kann sie nicht sein oder will sie nicht sein. Soweit es das nationalsozialistische Verständnis des Tausendjährigen Reiches angeht, ist dies nun ähnlich anmaßend und unrealistisch wie die neokonservative und bolschewistische Propaganda von der modernen westlichen Demokratie als dem Ende der Geschichte.

"Staat" - und die Anführungsstriche dieses vieldeutigen Begriffes müssen sein - ist nicht nur die Republik als Ganzes, sondern auch ihre Länder. Der Staat ist auch keine Juristische Person, sondern die Macht, die Juristische Personen erst legal definiert. Mit diesen teilt sie jedoch, und darauf ist wohl rekurriert, die gemeinsame Abstrahierung von möglichen Personenrechten (die ja bereits das römische Recht kannte) auf nichtpersonale Gefüge oder metamäßige Personengesellschaften. (Personengesellschaften, mehr im Sinne einer Gruppe, kannte bereits das römische Recht; jedoch derart, daß hier noch jeder Einzelne Rechtsträger war. Zur Entwicklung der Rechtspersonen, siehe: Berman, Recht und Revolution. Es war die Existenz der Kirche, die erst eine Vorstellung dafür schaffte, daß es außer Personen als Rechtsträger eben auch Institutionen als Rechtsträger offensichtlich geben können muß.) Natürlich ist es nicht zwingend, daß Rechtspersonen legal definiert werden. Auch eine freie oder hergebrachte Anerkennung ist gegeben. Es dürfte übrigens interessant sein - und wenn es das schon gibt, bin ich für einen Hinweis dankbar - die Abstraktionsleistung des Erkennens einer solchen nichtpersonalen rechtlichen Gestalt (sic) einmal im Sinne der Gestalttheorie zu beleuchten.

Bloß hinweisen möchte ich auf die - jedenfalls theoretische - Existenz eines Staatshaftungsrechts. Trotzdem ist das dazu dargelegte praktisch richtig, insbesondere auch aus den Gründen, die mein Vorkommentator dort (Danke Andreas, auch für den Buchtipp) bemerkt hat.

Zum Thema Schulden sei darauf verwiesen, daß Schulden auch nichtmonetär sein können. Diese werden also, um es begrifflich allgemein zu halten, nicht zwangsläufig zurückgezahlt, sondern immer getilgt. (Begrifflich immer, natürlich nicht realiter. Das kann auch ausbleiben.)
In der christlich geprägten Welt spielen bezüglich Schuld auch gerade Erlaß und Verzeihung eine fundamentale Bedeutung und Ordnung. Säkularisiert findet sich dies - womöglich in selbiger Geisteskindschaft - sozusagen prospektiv in den modernen Haftungsbegrenzungen des Gesellschaftsrechts (sic), seien es Behörden oder haftungsbeschränkte Firmenformen wie Ltd., GmbH, S.A. oder selbst Aktiengesellschaften. Und interessant ist auch, daß im Judentum, anders als bei den Christen, Schulden nicht negativ konnotiert sind, sondern sogar als fundamental notwendig und ergo positiv angesehen sind - gleichsam als teleologischer Debitismus.

Zunächst einmal nichts hat aber die Frage der Schuld mit Strafbarkeit zu tun. Der Mörder kann - auch nach Jahren nicht - seine Schuld nicht wieder ausgleichen. Bilanztechnische Begriffe mögen hier absurd klingen, doch seien wir ehrlich: Können wir uns Schulden anders als wie im Kontenbuch vorstellen? Daran ändert nichts und gar nichts, ob der Mörder bestraft wird oder nicht. Die Strafe hat ja grundsätzlich zwei Herkünfte: Zum einen ökonomisch/praxeologisch als Anreizsystem zur tatsächlichen Schuldenbegleichung und zum anderen als Idee eines Ausgleichs der Verletzung der Rechtsordnung. Bei letzterem wird also neben der eigentlichen Schuld eine weitere Schuld gesehen: Die Schuld, die Rechtsordnung zu respektieren. Ein geschichtlich recht neuer Gedanke, auf dem ja nicht zuletzt das staatlich angemaßte Strafrecht beruhen will. Und der - gerade im Rahmen des hier ja in Rede stehenden apersonalen Rechtsgestalten-Gedankens - schlicht problematisch ist. Insbesondere in Hinblick auf die Notwendigkeit von Freiheit und Verantwortung der Person. Und da zeigt sich - ganz nebenbei - auch, wie wenig Law and Order-Fans mit Freiheitsliebe zusammenzugehen vermögen.

Ja, in der Quintessenz all dessen, mutmaße ich, daß das Erfolgsmodell einer christlichen Gesellschaft tatsächlich zwei Dinge nicht entbehren kann: Die Freiheit der Person und die Persönlichheit des Entschuldens. Institutionell pauschalisierte, gar vorgeregelte Entschuldung ist dagegen kritisch, allein schon deshalb, da sie eingepreist werden kann - und so, als eine weitere (staatliche) Intervention, praxeologisch verzerrend wirkt.

Auch nach Thomas von Aquin offenbart sich das Menschsein in Glaube, Liebe und Hoffnung. Vielleicht heißt das:
Der Glaube an Gott steht für die Annahme des Lebens frank und frei aus der freien Hand des Schöpfers, der glaubte, es sich zu schulden, ein Werk nach seinem Ebenbilde zu schaffen.
Die Liebe steht für die Zuwendung des Menschen zu Gott, zu seiner Schöpfung und ganz besonders zum anderen Menschen.
Getragen von der Hoffnung, daß trotz aller Fehlbarkeit eines jeden Menschen das Leben gehoben werden kann, indem ich Schuld vergebe, wie sie mir selbst durch Jesus Christus vergeben worden ist.

Soweit also meine 50 Cent zum Status der Schuld und ihrer Implikationen.

Erziehung

Staatliche Erziehung, und Erziehung ganz allgemein, ist dafür da, damit Menschen ihre Vorstellungen von Kindern durchsetzen können, die keine eigenen haben.

In eigener Sache: Freiheitssplitter

Der im Jahr 2005 hier geplante Blog wurde dann als Website mittels Frontpage 2003 auf der Internetdomaine www.freiheitssplitter.de realisiert.

Heute wurde der Blog vom Blogger Account Stefan auf den von Wort Bild Gedanke transferiert.

Ostersonntag 2011